Die Versicherungsunternehmen haben ihre Bilanz und ihre Gewinn- und Verlust-Rechnung gegenüber der Bundesanstalt wie folgt darzustellen:
- 1.
die Bilanz nach Formblatt 100,
- 2.
die Gewinn- und Verlust-Rechnung für das gesamte Versicherungsgeschäft nach Formblatt 200.