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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Bekanntmachung der Dienstbezüge und Anwärterbezüge nach § 2 Abs. 1 und § 3 Abs. 2 der Zweiten Besoldungs-Übergangsverordnung
Anlage 2 (Anlage V des BBesG)
Ortszuschlag
(Monatsbeträge in DM)

Fundstelle des Originaltextes: BGBl. I 1992, 468

TarifklasseZu der Tarifklasse gehörende Besoldungsgruppen Stufe 1Stufe 2Stufe 3 1 Kind
I aB 3 bis B 11589,18683,16763,58
C 4
R 3 bis R 10
I bB 1 und B 2497,02591,00671,42
A 13 bis A 16
C 1 bis C 3
R 1 und R 2
I cA 9 bis A 12441,71535,69616,11
IIA 1 bis A 8416,10505,60586,02
Bei mehr als einem Kind erhöht sich der Ortszuschlag für jedes weitere zu berücksichtigende Kind um 80,42 DM.
In der Tarifklasse II erhöht sich der Ortszuschlag ab Stufe 4 für das zweite und jedes weitere zu berücksichtigende Kind in den Besoldungsgruppen A 1 bis A 3 um je 24 DM, in Besoldungsgruppe A 4 um je 18 DM und in Besoldungsgruppe A 5 um je 12 DM. Soweit dadurch im Einzelfall die Besoldung hinter derjenigen aus einer niedrigeren Besoldungsgruppe zurückbleibt, wird der Unterschiedsbetrag zusätzlich gewährt.
Ortszuschlag nach § 39 Abs. 2 Satz 1:Tarifklasse I c 353,37 DM,
Tarifklasse II 332,88 DM.