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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Verordnung zur Überleitung in die im Zweiten Gesetz zur Vereinheitlichung und Neuregelung des Besoldungsrechts in Bund und Ländern geregelten Ämter und über die künftig wegfallenden Ämter (ÜlV - 2. BesVNG)
§ 3 

Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. Juli 1975 in Kraft.