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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Zweites Gesetz zur Vereinheitlichung und Neuregelung des Besoldungsrechts in Bund und Ländern (2. BesVNG)
§ 27 Übergangsregelung für Stufenlehrer

Regelungen über die Besoldung von Lehrern in einem Amt mit stufenbezogenem Schwerpunkt dürfen bis zum 30. Juni 1977 nicht getroffen werden.