(2) Die Berufsbildpositionen der berufsprofilgebenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sind:
- 1.
Anfertigen und Anwenden technischer Unterlagen,
- 2.
Herstellen und Einsetzen von Schalungen und Formen,
- 3.
Herstellen und Einbauen von Bewehrungen und Verstärkungen,
- 4.
Herstellen und Prüfen von Betonen, Vorsatzbetonen und Mörtel,
- 5.
Herstellen von Betonfertigteilen und Betonwaren,
- 6.
Entschalen, Behandeln, Transportieren und Lagern von Betonfertigteilen und Betonwaren,
- 7.
Ausbessern von Betonfertigteilen und Betonwaren,
- 8.
Gestalten und Behandeln von Oberflächen,
- 9.
Einbauen von Betonfertigteilen und Betonwaren sowie
- 10.
Herstellen von Spannbetonfertigteilen.