Dritte Verordnung zur Durchführung einer Bundesstatistik über Art und Umfang der betrieblichen Altersversorgung (3. Betriebliche Altersversorgungsstatistikverordnung - 3. BetrAVStatVO) § 1Anordnung als Bundesstatistik
Über Art und Umfang der betrieblichen Altersversorgung werden in den Jahren 1990 und 1991 zwei Erhebungen als Bundesstatistik durchgeführt.