Logo Bundesministerium der JustizLogo Bundesamt für Justiz
Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Dritte Verordnung zur Durchführung einer Bundesstatistik über Art und Umfang der betrieblichen Altersversorgung (3. Betriebliche Altersversorgungsstatistikverordnung - 3. BetrAVStatVO)
§ 9 Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.