(Fundstelle: BGBl. I 2010, 1727)
Berechnungsformel: Yt = Z + [xt * (S - Z)]
wobei: 
- Yt:
- Wert eines Zahlungsanspruchs im jeweiligen Anpassungsjahr 
- S:
- Startwert (Wert des Zahlungsanspruchs im Jahr 2009, erhöht ab dem Jahr 2010 um den zusätzlichen betriebsindividuellen Tabakbetrag) 
- Z:
- Zielwert (Wert des Zahlungsanspruchs ab dem Zieljahr) 
- xt:
- Angleichungsfaktor für das jeweilige Anpassungsjahr 
Der Faktor x
t hat folgende Werte: 
- für das Jahr 2009:
- 1,00 
- für das Jahr 2010:
- 0,90 
- für das Jahr 2011:
- 0,70 
- für das Jahr 2012:
- 0,40 
- ab dem Jahr 2013:
- 0,00