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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Verordnung zur Aufteilung der Erhöhung der Obergrenze auf die Regionen sowie über Daten für die Festsetzung des betriebsindividuellen Zuckergrundbetrags und der zusätzlichen betriebsindividuellen Zuckerbeträge nach dem Betriebsprämiendurchführungsgesetz
§ 4 Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.