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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Verordnung über das Bewachungsgewerbe (Bewachungsverordnung - BewachV)
Anlage 3 (zu § 11 Absatz 7)
Bescheinigung über die erfolgreiche Ablegung einer Sachkundeprüfung
nach § 34a Absatz 1 Satz 3 Nummer 3 und Absatz 1a Satz 2 der Gewerbeordnung

(Fundstelle: BGBl. I 2019, 702)




(Familienname und Vorname)
geboren am in
wohnhaft in
hat am
vor der Industrie- und Handelskammer




die Sachkundeprüfung für die Ausübung des Wach- und Sicherheitsgewerbes erfolgreich abgelegt.
Die Prüfung erstreckte sich insbesondere auf die fachspezifischen Pflichten und Befugnisse folgender Sachgebiete:
1.
Recht der öffentlichen Sicherheit und Ordnung einschließlich Gewerberecht,
2.
Datenschutzrecht,
3.
Bürgerliches Gesetzbuch,
4.
Straf- und Strafverfahrensrecht, Umgang mit Waffen,
5.
Unfallverhütungsvorschrift Wach- und Sicherungsdienste,
6.
Umgang mit Menschen, insbesondere Verhalten in Gefahrensituationen und Deeskalationstechniken in Konfliktsituationen sowie interkulturelle Kompetenz unter besonderer Beachtung von Diversität und gesellschaftlicher Vielfalt,
7.
Grundzüge der Sicherheitstechnik.





(Stempel/Siegel)





(Ort und Datum)(Unterschrift)




Fußzeile: Identifikationsnummer und Validierungscode der Industrie- und Handelskammer