Logo Bundesministerium der Justiz und für VerbraucherschutzLogo Bundesamt für Justiz
Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Zweite Verordnung zur Durchführung des § 39 Abs. 1 des Bewertungsgesetzes
§ 3 

Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft.