Anordnung zur Übertragung von Zuständigkeiten für den Erlass von Bescheiden und Widerspruchsbescheiden und die Vertretung des Dienstherrn bei Klagen von Bediensteten des Bundesamts für Auswärtige Angelegenheiten auf das Bundesverwaltungsamt (BfAAÜbertrAnO) Eingangsformel
Nach § 126 Absatz 3 Satz 2 und § 127 Absatz 3 Satz 1 des Bundesbeamtengesetzes vom 5. Februar 2009 (BGBl. I S. 160) ordnet das Auswärtige Amt im Einvernehmen mit dem Bundesministerium des Innern und für Heimat an: