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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Anordnung zur Übertragung der Zuständigkeit für den Erlass von Widerspruchsbescheiden aus dem Beamtenverhältnis bezüglich Beamtinnen und Beamten des Bundesamts für Auswärtige Angelegenheiten auf das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten
§ 3 Inkrafttreten

Diese Anordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.