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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Anordnung zur Übertragung der Zuständigkeit für den Erlass von Widerspruchsbescheiden und der Vertretung bei Klagen von Beamten des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte in Angelegenheiten des Reisekosten-, Umzugskosten- und Trennungsgeldrechts (BfArMWidVertrAnO)
§ 2 Vertretung bei Klagen

Dem Präsidenten des Bundesverwaltungsamtes wird die Vertretung des Bundesministeriums für Gesundheit bei verwaltungsgerichtlichen Verfahren in Angelegenheiten des Reisekosten-, Umzugskosten- und Trennungsgeldrechts übertragen. Das Bundesministerium für Gesundheit kann im Einzelfall die Vertretung selbst übernehmen.