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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Verordnung über die Wahl der Sprecherinnen und Sprecher der Freiwilligen des Bundesfreiwilligendienstes (BFD-Wahlverordnung - BFD-WahlV)
§ 11 Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.