(1) Der Wahlvorstand gibt die Namen der gewählten Sprecherinnen und der Sprecher sowie der gewählten Stellvertreterinnen und Stellvertreter auf einer nur für registrierte Wählerinnen und Wähler zugänglichen
Internetseite unter www.bundesfreiwilligendienst.de bekannt. Die Bekanntgabe des Wahlergebnisses muss enthalten:
- 1.
die Zahl der registrierten Wählerinnen und Wähler,
- 2.
die Zahl der abgegebenen Stimmen,
- 3.
die Namen der Kandidatinnen und Kandidaten und die Zahl der auf sie jeweils entfallenen Stimmen sowie
- 4.
die Namen der gewählten Sprecherinnen und Sprecher sowie der gewählten Stellvertreterinnen und Stellvertreter.