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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
Verordnung über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen nach dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz 1 (Verordnung zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz - BFSGV)
§ 22
Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am 28. Juni 2025 in Kraft.
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