Verbraucherendgeräte mit interaktivem Leistungsumfang, die zur Bereitstellung von Telekommunikationsdiensten eingesetzt werden, müssen
- 1.
die Verarbeitung von Text in Echtzeit unterstützen, wenn sie zusätzlich zu Sprache auch Text verwenden,
- 2.
eine hohe Audioqualität unterstützen,
- 3.
die Abwicklung von Gesamtgesprächsdiensten unterstützen, wenn sie zusätzlich zu Text und Sprache oder in Kombination damit auch Video verwenden; dies schließt synchronisierte Sprache, Text in Echtzeit und Video mit einer Bildauflösung, die die Verständigung über Gebärdensprache ermöglicht, ein,
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eine effektive drahtlose Verbindung zu Hörhilfetechnologie sicherstellen und
- 5.
so gestaltet sein, dass keine Interferenzen mit Hilfsmitteln auftreten.