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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen anlässlich eines Brennstoffwechsels wegen einer ernsten oder erheblichen Gasmangellage 1 (Brennstoffwechsel-Gasmangellage-Verordnung - BG-V)
Schlussformel 

Der Bundesrat hat zugestimmt.