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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche
§ 5 Abweichende Vereinbarungen

Stellt ein Reparaturbetrieb das Europäische Formular für Reparaturinformationen freiwillig zur Verfügung, kann er sich nicht auf eine Vereinbarung berufen, die zum Nachteil des Verbrauchers von den §§ 2 und 3 abweicht.