Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales wird ermächtigt durch Rechtsverordnung, die nicht der Zustimmung des Bundesrates bedarf, Bestimmungen zu erlassen über 
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 diejenigen Websites und mobilen Anwendungen sowie Inhalte von Websites und mobilen Anwendungen, auf die sich der Geltungsbereich der Verordnung bezieht,
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 die technischen Standards, die öffentliche Stellen des Bundes bei der barrierefreien Gestaltung anzuwenden haben, und den Zeitpunkt, ab dem diese Standards anzuwenden sind,
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 die Bereiche und Arten amtlicher Informationen, die barrierefrei zu gestalten sind,
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 die konkreten Anforderungen der Erklärung zur Barrierefreiheit,
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 die konkreten Anforderungen der Berichterstattung über den Stand der Barrierefreiheit und
- 6.
 die Einzelheiten des Überwachungsverfahrens nach § 13 Absatz 3 Satz 2 Nummer 1.