Logo Bundesministerium der JustizLogo Bundesamt für Justiz
Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Achtundzwanzigste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes 1 (Verordnung zur Durchführung der unionsrechtlichen Verordnung über Emissionsgrenzwerte und die Typgenehmigung für Verbrennungsmotoren für nicht für den Straßenverkehr bestimmte mobile Maschinen und Geräte - 28. BImSchV)
Schlussformel 

Der Bundesrat hat zugestimmt.