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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

31. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung zur Begrenzung der Emissionen flüchtiger organischer Verbindungen bei der Verwendung organischer Lösungsmittel in bestimmten Anlagen - 31. BImSchV)
Inhaltsübersicht 

Teil 1
 
Anwendungsbereich, Begriffsbestimmungen
 
§ 1Anwendungsbereich
§ 2Begriffsbestimmungen
 
Teil 2
 
Begrenzung der Emissionen
 
§ 3Allgemeine Anforderungen
§ 4Besondere Anforderungen
 
Teil 3
 
Messungen und Überwachung
 
§ 5Nicht genehmigungsbedürftige Anlagen
§ 6Genehmigungsbedürftige Anlagen
 
Teil 4
 
Gemeinsame Vorschriften
 
§ 7Ableitbedingungen für Abgase
§ 8Berichterstattung an die Europäische Kommission
§ 9Unterrichtung der Öffentlichkeit
§ 10Andere oder weitergehende Anforderungen
§ 11Zulassung von Ausnahmen
§ 12Ordnungswidrigkeiten
 
Teil 5
 
Schlussvorschriften
 
§ 13Übergangsvorschriften, Inkrafttreten, Außerkrafttreten
 
Anhang IListe der Anlagen
Anhang IIListe der Tätigkeiten
Anhang IIIBesondere Anforderungen
Anhang IVReduzierungsplan
Anhang VLösungsmittelbilanz
Anhang VIAnforderungen an die Durchführung der Überwachung
Anhang VIIBeste verfügbare Techniken