Checkliste | |
Maßnahmen vor Inbetriebnahme/Wiederinbetriebnahme einer Anlage gemäß § 3 Absatz 6 der Verordnung über Verdunstungskühlanlagen, Kühltürme und Nassabscheider (42. BImSchV) | |
Anlagendaten: | | |
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| Standort der Anlage | | | | |
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Betreiber der Anlage | | |
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| Straße, Hausnummer | | | | |
| PLZ, Ort | | | | | | |
| Ansprechpartner (Name) | | |
Die Anlage darf erst in Betrieb genommen werden, wenn alle Punkte der Checkliste abgearbeitet sind. | |
1. | Verunreinigungen, Ablagerungen in der Anlage sowie ggf. Rückstände von Zusatzstoffen wurden entfernt. | | |
2. | a) Die chemische und mikrobiologische Beschaffenheit des Zusatzwassers wurde bestimmt. | | |
| b) Die Anforderungen gemäß § 3 Abs. 5 der 42. BImSchV werden eingehalten. | | |
3. | Zwischen dem Vorliegen der Ergebnisse der Zusatzwasseranalyse nach Punkt 2 und dem Beginn des Befüllens der Anlagen liegen nicht mehr als 7 Tage. | | |
Die Punkte 2 und 3 entfallen, wenn das Zusatzwasser aus einer überwachungspflichtigen Trinkwasserversorgungsanlage stammt und eine aktuelle Netzanalyse vorliegt. | | |
4. | Eine Wasserbehandlung oder Wasseraufbereitung wurde, soweit installiert, entsprechend den Anforderungen an die Wasserqualität bei der Befüllung der Anlage in Betrieb genommen. | | |
5. | Die hygienerelevante Ausführung der Anlage wurde auf Übereinstimmung mit der Anlagenplanung überprüft, Abweichungen wurden korrigiert; die Anforderungen gemäß § 3 Abs. 2 bis 4 der 42. BImSchV werden eingehalten. | | |
6. | Die Anlagendokumentation – einschließlich der Dokumentation von Änderungen – sind im Betriebstagebuch nachgewiesen. | | |
7. | Das Bedienpersonal wurde in den Betrieb der – geänderten – Anlage eingewiesen. | | |
8. | Die vom Hersteller der Anlage genannten Anforderungen an die Wasserqualität werden erfüllt. | | |
9. | Vorgenannte Einzelschritte wurden vor Wieder-/Inbetriebnahme durchgeführt. | | |