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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Zweiundvierzigste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über Verdunstungskühlanlagen, Kühltürme und Nassabscheider - 42. BImSchV)
Anlage 2 (zu § 3 Absatz 6)
Maßnahmen vor Inbetriebnahme/Wiederinbetriebnahme

(Fundstelle: BGBl. I 2017, 2388)

Checkliste 
Maßnahmen vor Inbetriebnahme/Wiederinbetriebnahme einer Anlage gemäß § 3 Absatz 6 der Verordnung über
Verdunstungskühlanlagen, Kühltürme und Nassabscheider (42. BImSchV)
 
Anlagendaten:  
 Anlagen-ID  
 Standort der Anlage    
 Straße, Hausnummer    
 PLZ, Ort    
Betreiber der Anlage  
 Name  
 Straße, Hausnummer    
 PLZ, Ort      
 Ansprechpartner (Name)  
Die Anlage darf erst in Betrieb genommen werden, wenn alle Punkte der Checkliste abgearbeitet sind. 
1.Verunreinigungen, Ablagerungen in der Anlage sowie ggf. Rückstände von Zusatzstoffen wurden entfernt.  
2.a) Die chemische und mikrobiologische Beschaffenheit des Zusatzwassers wurde bestimmt.  
 b) Die Anforderungen gemäß § 3 Abs. 5 der 42. BImSchV werden eingehalten.  
3.Zwischen dem Vorliegen der Ergebnisse der Zusatzwasseranalyse nach Punkt 2 und dem Beginn des Befüllens der Anlagen liegen nicht mehr als 7 Tage.  
Die Punkte 2 und 3 entfallen, wenn das Zusatzwasser aus einer überwachungspflichtigen Trinkwasserversorgungsanlage stammt und eine aktuelle Netzanalyse vorliegt.  
4.Eine Wasserbehandlung oder Wasseraufbereitung wurde, soweit installiert, entsprechend den Anforderungen an die Wasserqualität bei der Befüllung der Anlage in Betrieb genommen.  
5.Die hygienerelevante Ausführung der Anlage wurde auf Übereinstimmung mit der Anlagenplanung überprüft, Abweichungen wurden korrigiert; die Anforderungen gemäß § 3 Abs. 2 bis 4 der 42. BImSchV werden eingehalten.  
6.Die Anlagendokumentation – einschließlich der Dokumentation von Änderungen – sind im Betriebstagebuch nachgewiesen.  
7.Das Bedienpersonal wurde in den Betrieb der – geänderten – Anlage eingewiesen.  
8.Die vom Hersteller der Anlage genannten Anforderungen an die Wasserqualität werden erfüllt.  
9.Vorgenannte Einzelschritte wurden vor Wieder-/Inbetriebnahme durchgeführt.  
       
Die vorstehenden Maßnahmen wurden durchgeführt am   
vom Betreiber          
von einem Beauftragten    
 Name  
 Straße, Hausnummer    
 PLZ, Ort    
 Ansprechpartner (Name)  
Die Anlage wurde in Betrieb genommen/wieder in Betrieb genommen am  
Die vollständig ausgefüllte Checkliste ist vom Betreiber – und soweit zutreffend vom Beauftragten – zu unterschreiben.
 
   
 Ort, Datum, Unterschrift Beauftragter Ort, Datum, Unterschrift Betreiber 
Die unterschriebene Checkliste ist in das Betriebstagebuch einzustellen.