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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Vierundvierzigste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes* (Verordnung über mittelgroße Feuerungs-, Gasturbinen- und Verbrennungsmotoranlagen - 44. BImSchV)
Inhaltsübersicht 

Abschnitt 1
Allgemeine Vorschriften
 
§  1Anwendungsbereich
§  2Begriffsbestimmungen
§  3Bezugssauerstoffgehalt
§  4Aggregationsregeln
§  5Emissionsrelevante Änderung in einer Feuerungsanlage
§  6Registrierung von Feuerungsanlagen
§  7Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten des Betreibers
§  8An- und Abfahrzeiten
 
Abschnitt 2
Anforderungen an die Errichtung und den Betrieb
 
§  9Emissionsgrenzwerte für Ammoniak
§ 10Emissionsgrenzwerte für Feuerungsanlagen bei Einsatz von festen Brennstoffen
§ 11Emissionsgrenzwerte bei Einsatz von flüssigen Brennstoffen in nicht genehmigungsbedürftigen mittelgroßen Feuerungsanlagen mit einer Feuerungswärmeleistung von 10 Megawatt oder mehr oder in genehmigungsbedürftigen mittelgroßen Feuerungsanlagen
§ 12Emissionsgrenzwerte bei Einsatz von flüssigen Brennstoffen in nicht genehmigungsbedürftigen mittelgroßen Feuerungsanlagen mit einer Feuerungswärmeleistung von weniger als 10 Megawatt
§ 13Emissionsgrenzwerte bei Einsatz von gasförmigen Brennstoffen in nicht genehmigungsbedürftigen mittelgroßen Feuerungsanlagen mit einer Feuerungswärmeleistung von 10 Megawatt oder mehr oder in genehmigungsbedürftigen mittelgroßen Feuerungsanlagen
§ 14Emissionsgrenzwerte bei Einsatz von gasförmigen Brennstoffen in nicht genehmigungsbedürftigen mittelgroßen Feuerungsanlagen mit einer Feuerungswärmeleistung von weniger als 10 Megawatt
§ 15Emissionsgrenzwerte für Gasturbinenanlagen
§ 16Emissionsgrenzwerte für Verbrennungsmotoranlagen
§ 17Anforderungen an die Abgasverluste von nicht genehmigungsbedürftigen mittelgroßen Öl- und Gasfeuerungsanlagen
§ 18Anforderungen an Mischfeuerungen und Mehrstofffeuerungen
§ 19Ableitbedingungen
§ 20Abgasreinigungseinrichtungen
 
Abschnitt 3
Messung und Überwachung
 
§ 21Messungen an mittelgroßen Feuerungsanlagen bei Einsatz von festen Brennstoffen
§ 22Messungen an mittelgroßen Feuerungsanlagen bei Einsatz von gasförmigen Brennstoffen
§ 23Messungen an mittelgroßen Feuerungsanlagen bei Einsatz von flüssigen Brennstoffen
§ 24Messungen an Verbrennungsmotoranlagen
§ 25Messungen an Gasturbinenanlagen
§ 26Messungen an Feuerungsanlagen mit Abgasreinigungseinrichtung für Stickstoffoxide
§ 27Messplätze
§ 28Messverfahren und Messeinrichtungen
§ 29Kontinuierliche Messungen
§ 30Auswertung und Beurteilung von kontinuierlichen Messungen, Messbericht
§ 31Einzelmessungen
 
Abschnitt 4
Gemeinsame Vorschriften
 
§ 32Zulassung von Ausnahmen
§ 33Weitergehende Anforderungen
§ 34Verhältnis zu anderen Vorschriften
§ 35Ordnungswidrigkeiten
 
Abschnitt 5
Anlagenregister,
Informationsformate und Übermittlungswege
 
§ 36Anlagenregister
§ 37Informationsformate und Übermittlungswege
 
Abschnitt 6
Schlussvorschriften
 
§ 38Zugänglichkeit und Gleichwertigkeit von Normen
§ 39Übergangsregelungen
Anlage 1
(zu § 6)
Informationen, die der Betreiber der zuständigen Behörde vorzulegen hat
Anlage 2
(zu § 28)
Anforderungen an die Probenahme und Analyse, an die kontinuierlichen Messeinrichtungen und an die Validierung der Messergebnisse
Anlage 3
(zu § 30)
Umrechnungsformel