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Neunte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes

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  Inhaltsübersicht
Erster Teil
 Allgemeine Vorschriften
Erster Abschnitt
 Anwendungsbereich, Antrag, Unterlagen und Projektmanager
  § 1 Anwendungsbereich
  § 1a Gegenstand der Prüfung der Umweltverträglichkeit
  § 2 Antragstellung
  § 2a Unterrichtung über den Untersuchungsrahmen bei UVP-pflichtigen Vorhaben
  § 2b Projektmanager
  § 3 Antragsinhalt
  § 4 Antragsunterlagen
  § 4a Angaben zur Anlage und zum Anlagenbetrieb
  § 4b Angaben zu den Schutzmaßnahmen
  § 4c Plan zur Behandlung der Abfälle
  § 4d Angaben zur Energieeffizienz
  § 4e Zusätzliche Angaben zur Prüfung der Umweltverträglichkeit; UVP-Bericht
  § 5 Vordrucke und elektronische Dateiformate
  § 6 Eingangsbestätigung
  § 7 Prüfung der Vollständigkeit, Verfahrensablauf
Zweiter Abschnitt
 Beteiligung Dritter
  § 8 Bekanntmachung des Vorhabens
  § 9 Inhalt der Bekanntmachung
  § 10 Auslegung von Antrag und Unterlagen; Veröffentlichung des UVP-Berichts
  § 10a Akteneinsicht
  § 11 Beteiligung anderer Behörden
  § 11a Grenzüberschreitende Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung
  § 12 Einwendungen
  § 13 Sachverständigengutachten
Dritter Abschnitt
 Erörterungstermin
  § 14 Zweck
  § 15 Besondere Einwendungen
  § 16 Wegfall
  § 17 Verlegung
  § 18 Verlauf
  § 19 Niederschrift
Vierter Abschnitt
 Genehmigung
  § 20 Entscheidung
  § 21 Inhalt des Genehmigungsbescheids
  § 21a Öffentliche Bekanntmachung und Veröffentlichung des Genehmigungsbescheids
Zweiter Teil
 Besondere Vorschriften
  § 22 Teilgenehmigung
  § 23 Vorbescheid
  § 23a Raumverträglichkeitsprüfung und Genehmigungsverfahren
  § 24 Vereinfachtes Verfahren
  § 24a Zulassung vorzeitigen Beginns
  § 24b Verbundene Prüfverfahren bei UVP-pflichtigen Vorhaben
Dritter Teil
 Schlussvorschriften
  § 24c Vermeidung von Interessenkonflikten
  § 25 Übergangsvorschrift
  § 26 (weggefallen)
  § 27 (weggefallen)
  Anlage (zu § 4e)
Angaben des UVP-Berichts für die Umweltverträglichkeitsprüfung