Verordnung über die Eichung von Binnenschiffen 1 (Binnenschiffseichordnung - BinSchEO) § 10Namensänderung
Wird der Name oder die Devise des Schiffes geändert, hat der Eigentümer dies dem Schiffseichamt mitzuteilen. Es trägt die erforderliche Berichtigung in der im Eichschein dafür vorgesehenen Rubrik ein.