(2) Die Berufsbildpositionen der berufsprofilgebenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sind:
- 1.
Navigieren von Fahrzeugen und Planen von Reisen,
- 2.
Anwenden, Kontrollieren und Dokumentieren der Fahrzeugausrüstung,
- 3.
Planen und Überwachen des Be- und Entladens von Fahrzeugen,
- 4.
Instandhalten von Schiffskörpern und deren Anlagen,
- 5.
Instandhalten von mechanischen und technischen Anlagen sowie von Schiffsmotoren,
- 6.
Organisieren und Überwachen der Schiffsbetriebstechnik,
- 7.
Organisieren und Überwachen von Betriebsabläufen,
- 8.
Befördern von Personen,
- 9.
Transportieren von Gütern,
- 10.
Fördern der Sozialgemeinschaft an Bord,
- 11.
Durchführen qualitätssichernder Maßnahmen und
- 12.
Vorbereiten auf Notfallsituationen sowie Handeln und Führen in Notfallsituationen.