Lfd. Nr. | Prüfungselemente | Kategorie I-II |
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1 | 2 | 3 |
1 | auf europäischen Binnenwasserstraßen mit Schleusen und Schiffshebewerken gemäß den Frachtverträgen mit dem Spediteur navigieren | I |
2 | die ökonomischen und ökologischen Aspekte des Fahrzeugbetriebs für eine effiziente und umweltfreundliche Nutzung des Fahrzeugs berücksichtigen | II |
3 | den technischen Bauwerken und Profilen der Wasserstraßen Rechnung tragen und Vorsichtsmaßnahmen ergreifen | I |
4 | eine sichere Besatzung des Fahrzeugs gemäß den anwendbaren Vorschriften sicherstellen | I |
5 | für einen sicheren Zugang zum Fahrzeug sorgen | II |
6 | die Grundsätze des Schiffsbaus in der Binnenschifffahrt beachten | II |
7 | die Konstruktion von Fahrzeugen und ihr Verhalten im Wasser, insbesondere im Hinblick auf Stabilität und Festigkeit, unterscheiden | II |
8 | die Bauteile des Fahrzeugs und die Schadenskontrolle und -analyse verstehen | II |
9 | Maßnahmen zum Schutz der Wasserdichtigkeit des Fahrzeugs ergreifen | I |
10 | die Funktionen der Fahrzeugausrüstung verstehen | II |
11 | die speziellen Anforderungen bei der Beförderung von Ladung und Fahrgästen beachten | I |
12 | die einschlägigen nationalen, europäischen und internationalen Vorschriften, Codes und Standards für die Beförderung von Ladung verstehen | II |
13 | Staupläne unter Berücksichtigung von Kenntnissen über das Laden von Ladungen und Ballastsysteme erstellen, um die Belastung des Schiffskörpers in annehmbaren Grenzen zu halten | I |
14 | die Be- und Entladevorgänge im Hinblick auf eine sichere Beförderung kontrollieren | I |
15 | verschiedene Güter und deren Eigenschaften unterscheiden, um ein sicheres Laden der Güter nach dem Stauplan zu überwachen und zu gewährleisten | II |
16 | die Auswirkungen von Ladung und Ladevorgängen auf Trimmlage und Stabilität beachten | I |
17 | die effektive Tonnage des Fahrzeugs überprüfen, Stabilitäts- und Trimmdiagramme sowie Geräte zur Festigkeitsberechnung, einschließlich automatischer datenbasierter Ausrüstung (ADB-Ausrüstung), zur Überprüfung von Stauplänen verwenden | I |
18 | die einschlägigen nationalen, europäischen und internationalen Vorschriften, Codes und Standards für die Beförderung von Fahrgästen verstehen | II |
19 | Sicherheitsübungen gemäß der Sicherheitsrolle organisieren und überwachen, um ein sicheres Verhalten in möglichen Gefahrensituationen zu gewährleisten | II |
20 | mit Fahrgästen in Notsituationen kommunizieren | I |
21 | eine Analyse der Gefahren an Bord bezüglich der Beschränkung des Zugangs für Fahrgäste festlegen und überwachen sowie ein wirksames Bordschutzsystem erstellen, um unbefugten Zutritt zu verhindern | II |
22 | Berichte von Fahrgästen (d. h. über unvorhergesehene Ereignisse, Beleidigungen, Vandalismus) analysieren, um angemessen zu reagieren | II |
23 | mögliche Schäden an elektrischen und elektronischen Geräten an Bord verhüten | II |
24 | technische und interne Dokumentation auswerten | II |
25 | ein sicheres Verhalten der Besatzungsmitglieder in Bezug auf die Verwendung von Werk- und Zusatzstoffen gewährleisten | II |
26 | Arbeitsaufträge so festlegen, überwachen und kontrollieren, dass die Besatzungsmitglieder in der Lage sind, Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten eigenständig durchzuführen | II |
27 | Materialien und Werkzeug unter Berücksichtigung des Gesundheits- und Umweltschutzes kaufen und prüfen | II |
28 | sicherstellen, dass Drähte und Seile den Angaben des Herstellers und ihrem Verwendungszweck entsprechend eingesetzt werden | II |
29 | die nationale, europäische und internationale Sozialgesetzgebung anwenden | II |
30 | ein striktes Alkohol- und Drogenverbot durchsetzen und bei Verstößen angemessen reagieren, Verantwortung übernehmen und die Folgen von Fehlverhalten aufzeigen | II |
31 | die Beschaffung und Zubereitung von Mahlzeiten an Bord organisieren | II |
32 | nationale und internationale Rechtsvorschriften anwenden und geeignete Maßnahmen für Gesundheitsschutz und Unfallverhütung ergreifen | II |
33 | die Gültigkeit des Zeugnisses des Fahrzeugs und anderer für das Fahrzeug und dessen Betrieb relevanter Dokumente kontrollieren und überwachen | I |
34 | die Sicherheitsvorschriften bei allen Arbeitsabläufen durch entsprechende Sicherheitsmaßnahmen einhalten, um Unfälle zu vermeiden | I |
35 | alle für die Reinigung geschlossener Räume erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen vor dem Öffnen, Betreten und Reinigen dieser Räume durch andere Personen kontrollieren und überwachen | II |
36 | Rettungsmittel und die korrekte Anwendung persönlicher Schutzausrüstung kontrollieren | II |
37 | Vorbereitungen für Rettungspläne für verschiedene Arten von Notfällen einleiten | II |
38 | Vorsichtsmaßnahmen gegen Umweltverschmutzung ergreifen und entsprechende Ausrüstung verwenden | II |
39 | die Umweltschutzgesetze anwenden | II |
40 | Geräte und Materialien wirtschaftlich und umweltfreundlich einsetzen | II |