Diese Prüfungsverordnung regelt das Prüfungsverfahren zum Erwerb eines Unionspatentes sowie folgender besonderer Berechtigungen: 
- 1.
- Wasserstraßen mit maritimem Charakter 
- 2.
- Wasserstraßen mit besonderem Risiko 
- 3.
- Fahren unter Radar. 
Außerdem wird in der Prüfungsverordnung das Prüfungsverfahren zum Erwerb von Schifferzeugnissen geregelt.