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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Verordnung über die Durchführung von Befähigungsprüfungen nach der Binnenschiffspersonalverordnung (Binnenschiffspersonal-Befähigungsprüfungsverordnung - BinSchPersBefähPrV)
§ 14 Besondere Berechtigung für Fahren unter Radar

(1) Die Prüfung zum Erwerb der besonderen Berechtigung für Fahren unter Radar besteht aus einer theoretischen und einer praktischen Prüfung. Die theoretische Prüfung wird als schriftliche oder digitale Prüfung im Antwort-Wahl-Verfahren durchgeführt. Zur Beantwortung der Fragen muss der Bewerber aus jeweils vier Antwortvorschlägen eine oder mehrere Antworten durch Ankreuzen als richtig auswählen. Die praktische Prüfung findet auf einem Binnenschiff oder am Simulator statt.
(2) Die maximale Bearbeitungszeit für die theoretische Prüfung beträgt 60 Minuten. Die praktische Prüfung dauert zwischen 45 und 60 Minuten.