Verordnung über die Durchführung von behördlichen Befähigungsprüfungen auf Betriebsebene nach der Binnenschiffspersonalverordnung § 1Anwendungsbereich
Diese Prüfungsverordnung regelt das Prüfungsverfahren für die behördliche Befähigungsprüfung für die Betriebsebene. Soweit nachstehend nichts Anderes bestimmt ist, sind die §§ 68 bis 75 der Binnenschiffspersonalverordnung entsprechend anzuwenden.