Logo Bundesministerium der JustizLogo Bundesamt für Justiz
Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Verordnung über die Besatzung und über die Befähigungen der Besatzung von Fahrzeugen in der Binnenschifffahrt (Binnenschiffspersonalverordnung - BinSchPersV)
§ 46 Erwerb des Unionsbefähigungszeugnisses für Sachkundige für Flüssigerdgas

Wer ein Unionsbefähigungszeugnis für Sachkundige für Flüssigerdgas erwerben möchte, muss
1.
mindestens 18 Jahre alt sein und
2.
den Lehrgang für Sachkundige für Flüssigerdgas erfolgreich absolviert haben.