§ 1 | Anwendungsbereich |
§ 2 | Begriffsbestimmungen |
§ 3 | Vorübergehende Abweichungen; Verordnungsermächtigung |
§ 4 | Zuständige Behörde |
§ 5 | Identitätsnachweis |
§ 6 | Handlungsfähigkeit von Minderjährigen |
§ 7 | Übersetzungen |
§ 8 | Gebühren und Auslagen |
§ 9 | Befähigungszeugnisse für Besatzungsmitglieder auf Einstiegsebene und Betriebsebene |
§ 10 | Befähigungszeugnisse für das Maschinenpersonal |
§ 11 | Befähigungszeugnisse für Besatzungsmitglieder auf Führungsebene |
§ 12 | Ausnahme von der Pflicht zum Besitz eines Befähigungszeugnisses für die Besatzungsmitglieder auf Führungsebene |
§ 13 | Amtlicher Berechtigungsschein |
§ 14 | Befreiungsmöglichkeiten |
§ 15 | Geltungsbereich der Befähigungszeugnisse auf Führungsebene |
§ 16 | Besondere Berechtigungen für das Führen von Fahrzeugen |
§ 17 | Befähigungszeugnisse für das Sicherheitspersonal |
§ 18 | Erfassung der Befähigungszeugnisse und Schifferdienstbücher im Befähigungsregister |
§ 19 | Abhandengekommene Befähigungszeugnisse, Schifferdienstbücher und Bordbücher |
§ 20 | Medizinische Tauglichkeit |
§ 21 | Erstmaliger Nachweis der medizinischen Tauglichkeit |
§ 22 | Regelmäßiger Nachweis der medizinischen Tauglichkeit |
§ 23 | Medizinische Tauglichkeit der Maschinenkundigen |
§ 24 | Zuständigkeit für die Durchführung von Tauglichkeitsuntersuchungen |
§ 25 | Fahrzeit |
§ 26 | Nachweis der Fahrzeiten |
§ 27 | Anerkennung von Fahrzeit |
§ 28 | Schifferdienstbuch |
§ 29 | Decksleute |
§ 30 | Leichtmatrose und Leichtmatrosin |
§ 31 | Matrose und Matrosin |
§ 32 | Bootsleute |
§ 33 | Steuerleute |
§ 34 | Maschinenkundige |
§ 35 | Behördliche Befähigungsprüfung für die Betriebsebene |
§ 36 | (weggefallen) |
§ 37 | Erwerb des Unionspatentes |
§ 38 | Behördliche Befähigungsprüfung zum Unionspatent |
§ 39 | Erwerb des Schifferzeugnisses |
§ 40 | Behördliche Befähigungsprüfung zum Erwerb des Schifferzeugnisses |
§ 41 | Erwerb der besonderen Berechtigung für Radar |
§ 42 | Erwerb der besonderen Berechtigung für Risikostrecken |
§ 43 | Erwerb der besonderen Berechtigung für maritime Wasserstraßen |
§ 44 | Erwerb der besonderen Berechtigung für Großverbände |
§ 45 | Zeitpunkt der Prüfungen für besondere Berechtigungen für Radar, maritime Wasserstraßen und Risikostrecken |
§ 46 | Erwerb des Unionsbefähigungszeugnisses für Sachkundige für Flüssigerdgas |
§ 47 | Lehrgang zur Sachkunde für Flüssigerdgas |
§ 48 | Erwerb des Unionsbefähigungszeugnisses für Sachkundige für die Fahrgastschifffahrt |
§ 49 | Basislehrgang für Sachkundige für die Fahrgastschifffahrt |
§ 50 | Auffrischungslehrgang für Sachkundige für die Fahrgastschifffahrt |
§ 51 | Atemschutzgerättragende Personen |
§ 52 | Durchführung der Prüfungen |
§ 53 | Lehrgänge für die grundlegende Sicherheitsausbildung |
§ 54 | Lehrgänge für Maschinenkundige |
§ 55 | Ausbildungsprogramme und Weiterbildungsprogramme |
§ 56 | Voraussetzungen für die Zulassung von Lehrgängen für Sachkundige |
§ 57 | Verfahren zur Zulassung von Lehrgängen |
§ 58 | Lehrgänge für atemschutzgerättragende Personen |
§ 59 | Durchführung der behördlichen Befähigungsprüfung |
§ 60 | Ausstellung des Schifferdienstbuches |
§ 61 | Erteilung des Unionsbefähigungszeugnisses |
§ 62 | Erteilung des Unionsbefähigungszeugnisses nach Abschluss eines zugelassenen Ausbildungsprogramms oder Weiterbildungsprogramms |
§ 63 | Ablaufen und Verlängerung der Unionsbefähigungszeugnisse für die Einstiegsebene und die Betriebsebene |
§ 64 | Befähigungszeugnis für Maschinenkundige |
§ 65 | Durchführung der Prüfung |
§ 66 | Antrag auf Zulassung zur Prüfung |
§ 67 | Zulassung zur Prüfung |
§ 68 | Prüfungskommissionen |
§ 69 | Bestellung der beisitzenden Mitglieder |
§ 70 | Befreiungen und Erleichterungen |
§ 71 | Nachteilsausgleich |
§ 72 | Nachprüfungen von Prüfungsteilen |
§ 73 | Wiederholung der gesamten Prüfung |
§ 74 | Ausschluss von der Prüfung; Aberkennung der Prüfungsleistung |
§ 75 | Bewertung der Prüfungsleistung, Gültigkeit der Prüfungsleistungen |
§ 76 | Prüfungsordnung |
§ 77 | Bereitstellung von Prüfungsfragen und -antworten für andere Staaten |
§ 78 | Erteilung des Befähigungszeugnisses für Schiffsführer und Schiffsführerinnen |
§ 79 | Erteilung der besonderen Berechtigung |
§ 80 | Erteilung des Unionspatents nach Abschluss eines zugelassenen Ausbildungsprogramms |
§ 81 | Ablaufen und Verlängerung des Unionspatentes |
§ 82 | Ablaufen und Verlängerung des Schifferzeugnisses |
§ 83 | Ablaufen und Verlängerung der besonderen Berechtigungen |
§ 84 | Ausstellung des Schifferdienstbuches |
§ 85 | Erteilung des Unionsbefähigungszeugnisses für Sachkundige |
§ 86 | Ablaufen und Verlängerung des Unionsbefähigungszeugnisses für Sachkundige für Flüssigerdgas |
§ 87 | Ablaufen und Verlängerung des Unionsbefähigungszeugnisses für Sachkundige für die Fahrgastschifffahrt |
§ 88 | Ablaufen der Befähigungszeugnisse für atemschutzgerättragende Personen |
§ 89 | Voraussetzungen für die Zulassung und den Widerruf der Zulassung von Simulatoren |
§ 90 | Zuständigkeit und Verfahren für die Zulassung von Simulatoren |
§ 91 | Aussetzung der Befähigungszeugnisse als Schiffsführer und Schiffsführerinnen |
§ 92 | Aussetzung ausländischer Unionspatente |
§ 93 | Aussetzung anderer Befähigungszeugnisse |
§ 94 | Entzug des Befähigungszeugnisses |
§ 95 | Sicherstellung des Befähigungszeugnisses |
§ 96 | Allgemeines zu den Besatzungsvorschriften |
§ 97 | Ausrüstung der Schiffe und anwendbare Vorschriften für die Fahrt auf dem Rhein |
§ 98 | Allgemeines zu den Besatzungsvorschriften auf Wasserstraßen der Zonen 1 bis 4 |
§ 99 | Nutzung neuer Technologien |
§ 100 | Aufgaben auf Fahrgastschiffen |
§ 101 | Betriebsformen |
§ 102 | Bordbuch |
§ 103 | Dienst- und Ruhezeiten |
§ 104 | Mindestbesatzung auf geschleppten Fahrzeugen ohne Antriebsmaschine |
§ 105 | Mindestbesatzung auf Gütermotorschiffen und Tankmotorschiffen |
§ 106 | Mindestbesatzung auf Schubverbänden |
§ 107 | Mindestbesatzung auf Schleppbooten |
§ 108 | Mindestbesatzung auf Tagesausflugsschiffen |
§ 109 | Mindestbesatzung auf Kabinenschiffen |
§ 110 | Sicherheitspersonal auf Fahrgastschiffen |
§ 111 | Mindestbesatzung auf Fahrgastbooten |
§ 112 | Mindestbesatzung auf Personenfähren |
§ 113 | Mindestbesatzung auf Wagenfähren |
§ 114 | Sachkundige für Flüssigerdgas auf Fahrzeugen mit LNG-Antrieb |
§ 115 | Mindestbesatzung auf übrigen Fahrzeugen |
§ 116 | Abweichungen |
§ 117 | Ausnahmebewilligungen |
§ 118 | Zusätzliche Bestimmungen |
§ 119 | Pflichten der Eigentümer, der Ausrüster, der Bevollmächtigten und der Besatzungsmitglieder |
§ 120 | Ordnungswidrigkeiten |
§ 121 | Überwachung |
§ 122 | Evaluierung |
§ 123 | Gültigkeit und Umtausch der Schifferdienstbücher |
§ 124 | Entsprechungsübersicht der bisherigen und der neuen Befähigungen |
§ 125 | Gültigkeit der Fahrtenbücher und Bordbücher |
§ 126 | Gültigkeit der bisherigen Befähigungszeugnisse für Schiffsführer und Schiffsführerinnen |
§ 127 | Anerkennung von Befähigungszeugnissen nach dem STCW-Übereinkommen |
§ 128 | Anerkennung von Befähigungszeugnissen, Schifferdienstbüchern und Bordbüchern aus Drittstaaten |
§ 129 | Umtausch in ein neues Befähigungszeugnis für Schiffsführer und Schiffsführerinnen |
§ 130 | Übergangsbestimmungen für Sportfahrzeuge und für Fahrzeuge unter 20 Metern Länge |
§ 131 | Gültigkeit und Umtausch der Radarpatente und Radarbescheinigungen |
§ 132 | Gültigkeit der bisherigen Streckenkunde |
§ 133 | Gültigkeit der besonderen Berechtigung für Binnenwasserstraßen mit maritimem Charakter |
§ 134 | Gültigkeit der Befähigungszeugnisse für Sachkundige für die Fahrgastschifffahrt und für Sachkundige für LNG |
§ 135 | Gültigkeit der Nachweise der Befähigung für Ersthelfer und Ersthelferinnen und atemschutzgerättragende Personen |
§ 136 | Geltung von Besatzungsdokumenten nach der Schiffspersonalverordnung-Rhein |
§ 137 | Durchführung von Tauglichkeitsuntersuchungen in besonderen Fällen |
§ 138 | Fortgelten von Prüfungsvorschriften; Gebühren; Prüfungen von Landesbehörden |
§ 139 | Sicherheitspersonal auf Fahrgastschiffen |
§ 140 | Anrechnung von Fahrzeiten |
§ 141 | Umtausch von Radarbescheinigungen |
§ 142 | Befahren der Elbe; Befahren von maritimen Wasserstraßen mit Fähren |
Anlage 1 (zu § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2) | Wasserstraßen, auf denen für nicht in Fahrt befindliche schwimmende Geräte kein Befähigungszeugnis nötig ist |
Anlage 2 (zu § 16 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2) | Binnenwasserstraßenabschnitte mit besonderen Risiken |
Anlage 3 (zu § 17 Absatz 6 Nummer 1) | Bescheinigung Lehrgang atemschutzgerättragende Person |
Anlage 4 (zu § 20) | Medizinische Tauglichkeitskriterien bei Gesundheitsstörungen (allgemeine Tauglichkeit, Seh- und Hörvermögen) |
Anhang 1 zu Anlage 4 | Relevante Kriterien in Bezug auf das Sehvermögen nach Diagnosecode H 00–59 |
Anhang 2 zu Anlage 4 | Relevante Kriterien in Bezug auf das Hörvermögen nach Diagnosecode H 68–95 |
Anhang 3 zu Anlage 4 | Bemerkungen zu der Tabelle und den Anhängen |
Anlage 5 (zu § 21 Absatz 1) | Muster des Tauglichkeitsnachweises für Besatzungsmitglieder (außer Maschinenpersonal) |
Anlage 6 (zu § 21 Absatz 1) | Muster des Tauglichkeitsnachweises für das Maschinenpersonal |
Anlage 6a (zu § 24 Absatz 2) | Voraussetzungen und Verfahren für die Zulassung und die Verlängerung der Zulassung von Ärzten und Ärztinnen |
Anhang 1 zu Anlage 6a | Muster des Antragsformulars |
Anhang 2 zu Anlage 6a | Muster für den Zulassungsbescheid |
Anhang 3 zu Anlage 6a | Muster für den Nachweis der praktischen Tätigkeit |
Anlage 7 (zu § 29) | Grundlegende Sicherheitsausbildung für Decksleute |
Anlage 8 (zu § 35 Absatz 1) | Befähigungsstandards für die Betriebsebene |
Anlage 9 (zu § 38 Absatz 1, Absatz 4 Satz 1 Nummer 2) | Befähigungsstandards für die Führungsebene |
Anlage 10 (zu § 38 Absatz 3, § 75 Absatz 4 und 5) | Standards für die praktische Prüfung zur Erlangung eines Befähigungszeugnisses als Schiffsführer |
Anlage 11 (zu § 38 Absatz 4) | Standards für das Zusatzmodul zur Aufsicht im Rahmen der praktischen Prüfung zur Erlangung eines Befähigungszeugnisses als Schiffsführer |
Anlage 12 (zu § 40 Absatz 2) | Prüfungsprogramm Schifferzeugnis |
Anlage 13 (zu § 41 Absatz 2) | Befähigungsstandards für das Führen von Fahrzeugen unter Radar |
Anlage 14 (zu § 41 Absatz 3) | Standards für die praktische Prüfung zur Erlangung einer besonderen Berechtigung für das Führen von Fahrzeugen unter Radar |
Anlage 15 (zu § 42 Absatz 2) | Kompetenzen für besondere Berechtigung für Risikostrecken |
Anlage 16 (zu § 43 Absatz 2) | Befähigungsstandards für das Befahren von Binnenwasserstraßen mit maritimem Charakter |
Anlage 17 (zu § 47 Absatz 1) | Befähigungsstandards für Sachkundige für Flüssigerdgas (liquified natural gas – LNG) |
Anlage 18 (zu § 47 Absatz 4) | Standards für die praktische Prüfung zur Erlangung eines Befähigungszeugnisses als Sachkundiger für Flüssigerdgas (LNG) |
Anlage 19 (zu § 49 Absatz 1) | Befähigungsstandards für Sachkundige für die Fahrgastschifffahrt |
Anlage 20 (zu § 49 Absatz 4 und 5) | Standards für die praktische Prüfung zur Erlangung eines Befähigungszeugnisses als Sachkundiger für die Fahrgastschifffahrt |
Anlage 21 (zu § 53) | Zulassung von Lehrgängen für die grundlegende Sicherheitsausbildung |
Anhang 1 zu Anlage 21 | Muster der Teilnahmebescheinigung |
Anhang 2 zu Anlage 21 | Lernziele |
Anlage 22 (zu § 54) | Zulassung von Lehrgängen für Maschinenkundige |
Anlage 23 (zu § 58) | Zulassung von Lehrgängen für atemschutzgerättragende Personen |
Anhang 1 zu Anlage 23 | Muster der Teilnahmebescheinigung |
Anhang 2 zu Anlage 23 | Lernziele |
Anlage 24 (zu § 78 Absatz 3 Nummer 2) | Muster Fährschifferzeugnis |
Anlage 25 (zu § 78 Absatz 3 Nummer 3) | Muster Behördenschifferzeugnis |
Anlage 26 (zu § 78 Absatz 3 Nummer 4) | Muster Sportschifferzeugnis |
Anlage 27 (zu § 78 Absatz 3 Nummer 5) | Muster Kleinschifferzeugnis |
Anlage 28 (zu § 79 Absatz 4 Nummer 1) | Muster für die besondere Berechtigung als gesonderte Karte bei amtlichem Berechtigungsschein |
Anlage 29 (zu § 79 Absatz 4 Nummer 2) | Muster für besondere Berechtigung für Radar als gesonderte Karte bei Sportbootführerscheinen |
Anlage 30 (zu § 89 Absatz 1) | Technische und funktionale Anforderungen an Fahrsimulatoren und Radarsimulatoren in der Binnenschifffahrt |
Anlage 31 (zu § 90 Absatz 2) | Standards für das behördliche Zulassungsverfahren für Fahrsimulatoren und Radarsimulatoren |
Anlage 32 (zu § 137 Absatz 2) | (weggefallen) |
Anlage 33 (zu § 138) | (weggefallen) |