Bei Wagenfähren muss der Antragsteller durch eine Berechnung die Festigkeit des Wagendecks nachweisen. Für die Berechnung ist eine Belastung mit den zulässigen Landfahrzeugen, die sich aus den Stabilitätsberechnungen ergeben, zugrunde zu legen. Als Ergebnis der Festigkeitsberechnung ist festzulegen:
- a)
die zulässige Achslast einer Einzelachse von Landfahrzeugen in Tonnen (t),
- b)
die zulässige Achslast einer Doppelachse von Landfahrzeugen in Tonnen (t).