Logo Bundesministerium der Justiz und für VerbraucherschutzLogo Bundesamt für Justiz
Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Nationale Sonderbestimmungen (Anhang II der Binnenschiffsuntersuchungsordnung BGBl I 2018, 1398)
§ 3.02 Nachweis der Intakt- und Leckstabilität für seilgebundene oder kettengebundene Fähren

1.
Ergänzend zu § 2.03 muss sich der Nachweis ausreichender Intaktstabilität für seilgebundene oder kettengebundene Fähren auf Berechnungen für Neigungen der seilgebundenen oder kettengebundenen Fähre nach Oberstrom und nach Unterstrom erstrecken.
2.
Der Nachweis ausreichender Intaktstabilität ist erbracht, wenn unter gleichzeitiger Einwirkung der folgenden Faktoren die Anforderungen des Satzes 2 erfüllt sind:
a)
einer seitlichen Verschiebung der Landfahrzeuge und Personen,
b)
des Windwiderstandes,
c)
einer seitlichen Anströmung und
d)
dem Gefällewiderstand.
Die folgenden Anforderungen müssen eingehalten werden:
a)
bei Krängung nach Oberstrom mit MKrO = 0 ist ein Restfreibord von mindestens 0,1 m vorhanden;
b)
bei Krängung nach Oberstrom mit MKrO = 0 wird ein Krängungswinkel von 5° nicht überschritten;
c)
bei Krängung nach Unterstrom mit MKrU = 0 ist ein Restfreibord von mindestens 0,0 m vorhanden;
d)
bei Krängung nach Unterstrom mit MKrU = 0 wird ein Krängungswinkel von 10° nicht überschritten;
e)
die seil- oder kettengebundene Fähre ist jeweils mit den Beladungen aus Nummer 3 und krängenden Momenten aus Nummer 4 zu berechnen. Seil- oder kettengebundene Fähren mit Hilfsantrieb sind zudem jeweils mit halbgefüllten Brennstofftanks zu berechnen.
WOges = WQ – Ww
WUges = WQ + Ww
Die Abbildung stellt folgende Formel dar: M tiefgestellter Index KrO gleich 1,5 mal W tiefgestellter Index Oges mal Klammer auf Z tiefgestellter Index F minus T geteilt durch 2 Klammer zu minus Tangens Klammer auf Alpha Klammer zu mal W tiefgestellter Index Oges mal Y tiefgestellter Index F plus 0,44145 mal Aufstau mal L mal B zum Quadrat plus M tiefgestellter Index A Klammer auf Phi Klammer zu plus M tiefgestellter Index ZO plus M tiefgestellter Index W.
Die Abbildung stellt folgende Formel dar: M tiefgestellter Index KrU gleich 1,5 mal W tiefgestellter Index Uges mal Klammer auf Z tiefgestellter Index F minus T geteilt durch 2 Klammer zu minus Tangens Klammer auf Alpha Klammer zu mal W tiefgestellter Index Uges mal Y tiefgestellter Index F plus 0,44145 mal Aufstau mal L mal B zum Quadrat plus M Index A Klammer auf Phi Klammer zu plus M tiefgestellter Index ZU minus M tiefgestellter Index W.
FSO = H – TS
FSU = H – 2 · T + TS
In diesen Formeln bedeuten (siehe auch Abbildung):
Die Abbildung stellt folgende Formel dar: W tiefgestellter Index Q gleich Klammer auf C tiefgestellter Index WQ mal A tiefgestellter Index Lat plus zwei mal A tiefgestellter Index Gier Klammer zu mal Rho geteilt durch 2000 mal v zum Quadrat plus delta mal i mal g geteilt durch 1000.;
Die Abbildung stellt folgende Formel dar: T tiefgestellter Index S gleich Klammer auf 1 plus 5,58995 mal F zum Quadrat tiefgestellter Index nB mal Klammer auf L geteilt durch B Klammer zu hoch 1 geteilt durch 5 mal Klammer auf B geteilt durch h Klammer zu hoch eins geteilt durch zwei Klammer zu mal Klammer auf T plus Tangens Klammer auf Phi Klammer zu mal B geteilt durch zwei Klammer zu.;
Die Abbildung stellt folgende Formel dar: Aufstau gleich 5,8995 mal F tiefgestellter Index nB zum Quadrat mal Klammer auf L geteilt durch B Klammer zu hoch eins geteilt durch fünf mal Klammer auf B geteilt durch h Klammer zu hoch eins geteilt durch zwei mal Klammer auf T plus Tangens Klammer auf Phi Klammer zu mal B geteilt durch zwei Klammer zu.;
Die Abbildung stellt folgende Formel dar: C tiefgestellter Index WQ gleich 2,8322 mal C tiefgestellter Index WQ0 mal f tiefgestellter Index h mal f tiefgestellter Index Phi mal F tiefgestellter Index nB hoch eins geteilt durch vier minus eins geteilt durch zwei plus Bewuchs geteilt durch zwei.;
Die Abbildung stellt folgende Formel dar: C tiefgestellter Index WQ0 gleich Klammer auf minus 0,002 mal L geteilt durch B plus 0,003 Klammer zu mal L geteilt durch T plus Klammer auf 0,11 mal L geteilt durch B plus 0,92 Klammer zu.;
Die Abbildung stellt folgende Formel dar: f tiefgestellter Index h gleich eins plus 0,003 mal L geteilt euch T mal Klammer auf eins minus Klammer auf eins minus T geteilt durch h Klammer zu hoch 0,6 Klammer zu.;
Die Abbildung stellt folgende Formel dar: f tiefgestellt Phi gleich eins plus Betrag von Phi geteilt durch 5 mal Klammer auf Klammer auf minus 0,006 mal L geteilt durch B plus 0,035 Klammer zu mal L geteilt durch T plus 0,45 Klammer zu.;
Die Abbildung stellt folgende Formel dar: F tiefgestellter Index nB gleich v geteilt durch Wurzel aus g mal B.;
WQ = Widerstand durch Queranströmung [kN];
WW = Windwiderstand nach Artikel 19.03 Nummer 5 ES-TRIN [kN];
WOges = Gesamtwiderstand bei Krängung Richtung Oberstrom [kN];
WUges = Gesamtwiderstand bei Krängung Richtung Unterstrom [kN];
ALat = Lateralplanfläche in Strömungsrichtung ohne Gierschwert [m2];
AGier = Zusätzliche Lateralplanfläche durch ein Gierschwert [m2];
Die Abbildung stellt folgende Formel dar: Rho gleich Dichte des Wasser Klammer auf kg geteilt durch m hoch 3 Klammer zu.;
Die Abbildung stellt folgende Formel dar: v gleich Fließgeschwindigkeit des Gewässers Klammer auf m geteilt durch s Klammer zu.;
∆ = Masse der Verdrängung [t];
Die Abbildung stellt folgende Formel dar: i gleich Gefälle des Gewässers Klammer auf m geteilt durch km Klammer zu.;
Bewuchs = 1 bei starkem Bewuchs der Außenhaut, 0 bei schwachem Bewuchs;
L = Länge [m];
B = Breite [m];
T = Tiefgang mit eventuellem Gierschwert [m];
H = Seitenhöhe bis zum tiefsten Punkt des Fährdecks [m];
h = Wassertiefe [m];
Φ = Krängungswinkel [°];
Die Abbildung stellt folgende Formel dar: g gleich Erdbeschleunigung gleich 9,81 Klammer auf m geteilt durch s hoch 2 Klammer zu.;
Aufstau = Hydrodynamische Vergrößerung des Tiefgangs oberstromseitig [m];
TS = Tiefgang vergrößert durch Krängung und Aufstau [m];
FSO = Freibord Richtung Oberstrom, verringert durch Krängung und Aufstau [m];
FSU = Freibord Richtung Unterstrom, verringert durch Krängung und Aufstau [m];
MA [Φ] = Aufrichtendes hydrostatisches Moment bei Krängunswinkel Φ [kNm];
MQKr = Krängendes Moment aus der Queranströmung [kNm];
MW = Krängendes Moment aus dem Winddruck [kNm];
MZO = Krängendes Moment Ladungsverschiebung Richtung Oberstrom [kNm];
MZU = Krängendes Moment Ladungsverschiebung Richtung Unterstrom [kNm];
MKrO = Summe der krängenden Momente Richtung Oberstrom [kNm];
MKrU = Summe der krängenden Momente Richtung Unterstrom [kNm];
ZF = Vertikaler Angriffspunkt des Führungsseils ab Basis [m];
YF = Angriffspunkt des Führungsseils aus Mitte Schiff (MS) [m];
= Richtung des Führungsseils am Angriffspunkt gegenüber der Horizontalen [°];
ist positiv wie gezeichnet, negativ, wenn das Seil zum Gewässergrund führt.
Für die Werte mit „o“ als Aufzählungszeichen gilt, dass ein positiver Wert Richtung Oberstrom und ein negativer Wert Richtung Unterstrom weist.
Die Abbildung zeigt einen Querschnitt von einer Fähre mit einem Lastkraftwagen auf dem Deck. Die Strömung kommt von links und ist mit einem Pfeil eingezeichnet. Die Fähre ist nach Backbord gekrängt. Weiterhin sind folgende Winkel Bezugsgrößen für die Intaktstabilität dargestellt: h, F tiefgestellter Index SO, B, Z tiefgestellter Index F, T, H, F tiefgestellter Index SU, Y tiefgestellter Index F, F tiefgestellter Index SU, Phi, Hochseilanlage: Alpha größer 0 und Grundseil: Alpha kleiner 0.
Abbildung 2: Darstellung der Winkel und Bezugsgrößen für den Nachweis der Intaktstabilität
3.
Für die Berechnungen nach Nummer 2 ist eine gemischte Beladung Z aus Landfahrzeugen und Personen in homogener Verteilung anzunehmen. Sie ist für jeweils einen Rechengang aufzuteilen in
a)
Z1 = (0 · PF) + (0 · PP1) (Seil- oder kettengebundene Fähre leer),
b)
Z2 = (0,5 · PF) + (1 · PP2) (halbe Zuladung),
c)
Z3 = (1 · PF) + (1 · PP3) (ganze Zuladung),
wobei Z das Gewicht der Zuladung in Tonnen, PF das Gewicht der Landfahrzeuge in Tonnen und PP das Gewicht der Personen in Tonnen ist.
Die Anzahl der Personen PP1, PP2 und PP3 kann in dem Rahmen festgelegt werden, in dem die Bedingungen für die Intaktstabilität nach Nummer 2 erfüllt werden.
4.
Das Moment aus der seitlichen Verschiebung der Zuladung ist nach folgender Formel zu berechnen:
MZ = Zn · e
In dieser Formel bedeutet:
Zn = Gewicht der Zuladung Z2 oder Z3 in Tonnen (t),
e = größter seitlicher Verschiebungsweg der Zuladung aus der Mittellängsachse der seil- oder kettengebundenen Fähre in Metern (m).
Sind die Schrammborde so gesetzt, dass eine seitliche Verschiebung der Landfahrzeuge nicht möglich ist, so ist nur die seitliche Verschiebung der Personen nach folgender Formel in die Rechnung einzusetzen:
MZ = PP · e
5.
In den Berechnungen nach Nummer 2 ist die mittlere Fließgeschwindigkeit des Wassers vornehmlich zu berücksichtigen bei
a)
Hochwasserstand (HW),
b)
Mittelwasserstand (MW) und
c)
Niedrigwasserstand (NW).
Die Werte müssen sich nachweisbar auf die Fährstelle beziehen und müssen vom zuständigen Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt bestätigt sein. Eine Querprofilzeichnung der Fährstelle ist der Rechnung beizufügen.
6.
Als Ergebnisse der Berechnung sind festzulegen:
a)
bei Belastung der seil- oder kettengebundenen Fähre ausschließlich mit Personen
aa)
die höchstzulässige Anzahl der Fahrgäste,
bb)
die Verdrängung (m3),
b)
bei Belastung der seil- oder kettengebundenen Fähre mit Personen, Landfahrzeugen oder sonstigen Lasten
aa)
die höchstzulässige Anzahl der Fahrgäste,
bb)
die Tragfähigkeit in Tonnen (t) einschließlich der Personen nach Nummer 3,
cc)
das Gesamtgewicht eines von mehreren Landfahrzeugen in Tonnen (t),
dd)
das maximale Gesamtgewicht des schwersten und einzigen Landfahrzeugs in Tonnen (t),
ee)
die zulässige Achslast einer Einzelachse und einer Doppelachse von Landfahrzeugen in Tonnen (t)
jeweils bei Niedrigwasserstand, Mittelwasserstand und Hochwasserstand.
7.
Während der Fahrt und beim Be- und Entladen der Fähre darf der höchstzulässige Krängungswinkel nach § 3.02 Nummer 2 nicht überschritten und der Restfreibord nach § 3.02 Nummer 2 nicht unterschritten werden, wobei beim Be- und Entladevorgang die Fähre freischwimmend zu betrachten ist, es sei denn, das Fährgefäß wird beim Abstützen auf der Rampe durch eine kraftschlüssige Verbindung in einer festen Lage gehalten.
8.
Der Nachweis ausreichender Leckstabilität hat nach § 2.03 Nummer 6 zu erfolgen. Hierbei ist das krängende Moment und der Restfreibord aus der Queranströmung zu berücksichtigen.