- 1.
Barkassen müssen mit einem Buganker ausgerüstet sein.
- 2.
Bei der Berechnung der Ankermasse nach Artikel 13.01 Nummer 2 ES-TRIN ist die Erfahrungszahl mit k = 7 einzusetzen. Die Ankermasse darf 25 kg nicht unterschreiten.
- 3.
Die Ankerkette muss mindestens 45 m lang sein.