Die technischen Anforderungen nach Artikel 26.01 Nummer 2 ES-TRIN sind zu erfüllen. Anstelle der darin genannten Richtlinie 2013/53/EU ist die Verordnung über Sportboote und Wassermotorräder anzuwenden; dabei müssen die Fahrgastboote
- a)
für die Wasserstraßen nach Anhang I Zone 3 mindestens der Entwurfskategorie C und
- b)
für die Wasserstraßen nach Anhang I Zone 4 mindestens der Entwurfskategorie D
nach der Richtlinie 2013/53/EU entsprechen.