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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Zusätzliche technische Vorschriften für Fahrzeuge auf Binnenwasserstraßen der Zonen 1 und 2 (Anhang III der Binnenschiffsuntersuchungsordnung BGBl I 2018, 1398)
§ 10.05 Festigkeit

Eine anerkannte Klassifikationsgesellschaft muss bescheinigen, dass das Fahrzeug zur Fahrt auf Wasserstraßen der Zone 1 ausreichende Festigkeit und einen angemessenen Freibord und Verschlusszustand aufweist. Die vorzulegende Bescheinigung muss die zulässigen Fahrtbedingungen des Fahrzeugs gemäß § 10.06 angeben.

Fußnote

(+++ § 10.05: Zur Anwendung vgl. § 5.01 Nr. 1 iVm § 5.05 BinSchUO2018Anh II +++)