Verordnung über die Schiffssicherheit in der Binnenschifffahrt 1 , 2 (Binnenschiffsuntersuchungsordnung - BinSchUO) Anhang IX(zu § 33 Absatz 2 Satz 1, § 34 Absatz 2 und Anhang II § 7.01 Nummer 4) Für die Beförderung von mehr als 12 bis zu höchstens 35 Fahrgästen durch Fahrgastboote zugelassene Fahrtgebiete