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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Verordnung zur Regelung der Produktion, der Kontrolle und der Kennzeichnung von Bio-Zutaten und Bio-Erzeugnissen sowie zur Auszeichnung des Gesamtanteils an Bio-Lebensmitteln in gemeinschaftlichen Verpflegungseinrichtungen (Bio-Außer-Haus-Verpflegung-Verordnung - Bio-AHVV)
Anlage 2 (zu § 13 Absatz 3)
Musterzertifikat

(Fundstelle: BGBl. 2023 I Nr. 265, S. 14 - 17)
 
Musterzertifikat bei Auszeichnung nach § 8 Absatz 2 und 3
Musterzertifikat für Unternehmen bei Auszeichnung eines Bio-Anteils von 20 bis 49 % mit AHV-Kennzeichen in bronzener Farbe.
Musterzertifikat für Unternehmen bei Auszeichnung eines Bio-Anteils von 50 bis 89 % mit AHV-Kennzeichen in silberner Farbe.
Musterzertifikat für Unternehmen bei Auszeichnung eines Bio-Anteils von 90 bis 100 % mit AHV-Kennzeichen in goldener Farbe.
 
Musterzertifikat ohne Auszeichnung nach § 8 Absatz 2 und 3
Musterzertifikat für Unternehmen ohne Auszeichnung eines Bio-Anteils.