Verordnung über Anforderungen an eine nachhaltige Herstellung von Biokraftstoffen (Biokraftstoff-Nachhaltigkeitsverordnung - Biokraft-NachV) § 18Anerkannte Zertifikate
Im Sinne dieser Verordnung anerkannte Zertifikate sind:
1.
Zertifikate, solange und soweit sie nach § 19 ausgestellt worden sind,