Die zuständige Behörde kann von Anlagenbetreibern, Zertifizierungsstellen, Schnittstellen, Lieferanten und von Zertifizierungssystemen weitere Informationen verlangen, soweit dies erforderlich ist, um
- 1.
die Aufgaben nach dieser Verordnung zu erfüllen,
- 2.
zu überwachen, ob die Anforderungen nach dieser Verordnung erfüllt werden, oder
- 3.
die Berichtspflichten der Bundesrepublik Deutschland gegenüber den Organen der Europäischen Union zu erfüllen.