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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
Bundesjagdgesetz
§ 42
Landesrechtliche Straf- und Bußgeldvorschriften
Die Länder können Straf- und Bußgeldbestimmungen für Verstöße gegen die von ihnen erlassenen Vorschriften treffen, soweit solche nicht schon in diesem Gesetz enthalten sind.
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