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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
Besondere Gebührenverordnung der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (Besondere Gebührenverordnung BKM - BKMBGebV)
§ 4
Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am 1. Oktober 2021 in Kraft.
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