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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Bekanntmachung des Organisationserlasses des Bundeskanzlers
II. 

Es erhalten
1.
das Bundesministerium für Wirtschaft die Bezeichnung Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie;
2.
das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft, Forschung und Technologie die Bezeichnung Bundesministerium für Bildung und Forschung.