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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
Bekanntmachung des Organisationserlasses des Bundeskanzlers
VIII.
Dem Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung wird aus dem Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit übertragen die Zuständigkeit für Sozialrecht/Sozialhilfe.
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