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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Organisationserlass des Bundeskanzlers
V. 

Dem Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen wird aus dem Geschäftsbereich des Bundeskanzlers die Zuständigkeit des Beauftragten der Bundesregierung für die neuen Bundesländer übertragen.