zurück
weiter
Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
Organisationserlass der Bundeskanzlerin
VI.
Die Einzelheiten des Übergangs werden zwischen den beteiligten Mitgliedern der Bundesregierung geregelt und dem Chef des Bundeskanzleramtes mitgeteilt.
zum Seitenanfang
Impressum
Datenschutz
Barrierefreiheitserklärung
Feedback-Formular