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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Organisationserlass des Bundeskanzlers
III. 

Dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz wird übertragen
1.
aus dem Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr die Zuständigkeit für Games;
2.
aus dem Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz die Zuständigkeit für Klimaschutz einschließlich deren europäische und internationale Bezüge mit Ausnahme der internationalen Klimapolitik.